Es geht in erster linie darum dass dein auftraggeber prüfen kann ob auch wirklich alle leistungen auf den abschlagsrechnungen erbracht wurden. Die abschlagsrechnung muss die umsatzsteuer ausweisen. Damit der auftraggeber prüfen kann ob mit den einzelnen abschlagsrechnungen wirklich erbrachte leistungen berechnet werden gilt gemäß 16 abs.