Wir empfehlen jedoch verweise und verwarnungen grundsätzlich immer schriftlich mitzuteilen. Auf muster vorlage ch bieten wir ihnen verschiedene arten von gesprächsnotiz vorlagen an. Ist es noch optional bei der ermahnung ein schreiben aufzusetzen oder eine mündliche kritik zu äußern erfolgt eine abmahnung stets in schriftlicher form und wird in der akte des abgemahnten mitarbeiters hinterlegt.