Eine aktennotiz in der personalakte ist bei einer ermahnung im arbeitsrecht durchaus üblich. Ist es noch optional bei der ermahnung ein schreiben aufzusetzen oder eine mündliche kritik zu äußern erfolgt eine abmahnung stets in schriftlicher form und wird in der akte des abgemahnten mitarbeiters hinterlegt. Statt jetzt ein umfangreiches protokoll zu erstellen trägt die einfache aktennotiz dazu bei dass ihnen und auch ihren.