Die akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Die grundgebühr von 49 eur wird auch dann fällig wenn die beantragte akteneinsicht von seiten des antragstellers abgesagt oder nicht wahrgenommen wird. Sehr geehrte damen und herren hiermit beantrage ich nach 49 owig bei ordnungswidrigkeiten oder 147 stpo bei straftaten die akteneinsicht in folgende mich betreffende akte.