Gegen einen kostenbescheid kann ein antrag auf gerichtliche entscheidung gestellt werden wenn zweifel an der rechtmäßigkeit bestehen. Wenn ihr im voran gegangenen verwaltungsverfahren nicht tätig gewesen wart dann würde ich gleichzeitig ae beantragen und in die begründung schreiben dass der antrag auf ger. Wird die rechtmäßigkeit des kostenbescheides vom gericht bestätigt muss der betroffene zusätzlich die gerichtskosten tragen.