Dieses dient sowohl einem arbeitgeber als auch einem arbeitnehmer als orientierung. Eine abfindung bei einem aufhebungsvertrag wegen einer krankheit ist möglich und führt ebenso wenig zwangsläufig zu einer sperrzeit. Statt einer kündigung bietet es sich in solchen fällen an über einen aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen gründen nachzudenken.