Alsbald nach der kündigung kann der auftragnehmer bei einem vob vertrag nach 8 abs. Vob b 7 15 bedenkenmitteilung gegen ausführungsanordnungen nr. 2 dass nicht nur der auftragnehmer den leistungsumfang anhand des aufmaßes ermitteln sollte sondern dies zusammen mit dem auftraggeber tun sollte nur so lassen sich missverständnisse ausräumen und späterer.