Seit dem 01 01 2004 gilt das kündigungsschutzgesetz kschg nur noch für betriebe die regelmäßig mehr als 10 arbeitnehmer beschäftigen vorher galt es für alle betriebe die mehr als 5 arbeitnehmer beschäftigten. Die überprüfung der wirksamkeit einer kündigung. Das kündigungsschreiben ihres mitarbeiters.