Gern genutzt wird dafür die mitteilung zur vorlage beim finanzamt mit der die deutsche rentenversicherung den ruheständlern die rentenhöhe für das abgelaufene jahr bescheinigt. Eine sogenannte öffnungsklausel sieht eine ausnahme von der nachgelagerten besteuerung vor. Hier geht es zu den beratungsangeboten der deutschen rentenversicherung.