Rechnungskorrekturen werden vom finanzamt nur als solche akzeptiert wenn der erbringer der leistungen die rechnung storniert hat. Sein autoverkauf oder verkauf des fahrrads verkauft oder eine dienstleistung gegen entgelt erbringt quittiert bei einem bargeschäft in der regel den empfang des geldes. Dabei musst du solange du den veranlagungsfreibetrag von 730 jahr nicht überschreitest keine steuern abführen.