Der vermieter kann diesbezügliche überprüfungen vornehmen. Nämlich dann wenn der hauptmieter ein berechtigtes interesse an der untervermietung hat das heißt wenn er aus wirtschaftlichen oder persönlichen gründen jemanden einziehen lassen möchte. Wird die erlaubnis des vermieters zur untervermietung nicht eingeholt so kann der mieter schadensersatzpflichtig werden.