Unter bestimmten umständen dürfen beide parteien vom vorvertrag zurücktreten. Ein vorvertrag dient als kaufabsichtserklärung und ist nur dann bindend wenn er von einem notar beurkundet wird. Ohne einen vorvertrag beim hauskauf besteht keine kaufpflicht denn beide parteien haben die möglichkeit sich bis zum notartermin anders zu entscheiden.