Bei der beendigung des arbeitsverhältnisses wird unterschieden in eigenkündigung und fremdkündigung. Als arbeitgeber müssen sie selber ein kündigungsschreiben verfassen. Seit dem 01 01 2004 gilt das kündigungsschutzgesetz kschg nur noch für betriebe die regelmäßig mehr als 10 arbeitnehmer beschäftigen vorher galt es für alle betriebe die mehr als 5 arbeitnehmer beschäftigten.