Nein denn sofern du deinen urlaub vor ablauf des jahres nicht nehmen konntest kann auch der teilurlaubsanspruch mit ins neue jahr übernommen werden. Je nach tarifvertrag besteht aber die möglichkeit sich die tage die über den gesetzlichen mindesturlaub hinausgehen auszahlen zu lassen. Doch nicht nur das bundesurlaubsgesetz regelt den resturlaub.