So darf ein versicherter nur aus einem zwingenden grund eine medizinisch notwendige maßnahme ausfallen lassen oder verschieben. Der häufigste grund der rentenversicherung oder krankenkassen um eine reha oder vorsorgemaßnahmeabzulehnen kur lautet. Nun sind gut drei monate vergangen ich bin noch immer krankgeschrieben und inzwischen hat mir mein arbeitgeber aufgrund der insolenz auch betriebsbedingt gekündigt.