Bei letzterem besteht dann übrigens auch anwaltszwang. Um per gericht schadensersatz geltend machen zu können ist zunächst eine klageschrift beim zuständigen zivilgericht einzureichen beim amtsgericht bei einer schadensersatzsumme bis 5 000 euro beim landesgericht über 5 000 euro. Verlorene pakete sind solche die 20 tage nach dem abschicken nicht beim empfänger angekommen sind.