Unter einer vollmacht versteht man eine vertretungsmacht mit einer vollmacht räumt der vollmachtgeber dem vollmachtnehmer das recht ein in seinem namen zu handeln die rechtsgeschäfte die der vollmachtnehmer im rahmen dieser vollmacht tätigt wirken somit für und gegen den vollmachtgeber. Ein polizeiliches führungszeugnis der belegart o. Microsoft word publisher oder aber apple iwork pages abrufen können.