Hier hat man dann die möglichkeit an andere menschen eine vollmacht auszustellen und diese dann damit zu beauftragen den antrag zu stellen. Wenn das gesetz zum tragen kommt sind viele menschen mit dem einen oder anderen antrag etwas überfordert. Unter einer vollmacht versteht man eine vertretungsmacht mit einer vollmacht räumt der vollmachtgeber dem vollmachtnehmer das recht ein in seinem namen zu handeln die rechtsgeschäfte die der vollmachtnehmer im rahmen dieser vollmacht tätigt wirken somit für und gegen den vollmachtgeber.