Wartungsvertrag für feuerungs und wärmeversorgungsanlagen trinkwasser oder entwässerungsanlagen lüftungstechnische anlagen in 3. Dieser vertrag regelt dass der heizungsbauer die heizungsanlage in regelmäßigen intervallen überprüft und bei bedarf repariert beziehungsweise verschleißteile präventiv austauscht. Vertragsgegenstand sind folgende leistungen.