übergeht das finanzamt derartige anträge ohne darauf im einkommensteuerbescheid hinzuweisen kann wegen der versäumten einspruchsfrist wiedereinsetzung in den vorigen stand in betracht kommen. Selbst wenn dem steuerberater ein fehler unterläuft muss der steuerzahler dafür die verantwortung tragen. Dieses muster stellt lediglich eine orientierungshilfe dar.