Selbst wenn dem steuerberater ein fehler unterläuft muss der steuerzahler dafür die verantwortung tragen. übergeht das finanzamt derartige anträge ohne darauf im einkommensteuerbescheid hinzuweisen kann wegen der versäumten einspruchsfrist wiedereinsetzung in den vorigen stand in betracht kommen. Juni 2014 aktuelles datum.