Besteht die baufinanzierung aus mehreren darlehen muss zwecks kündigung gemäß 489 bgb jedes darlehen einzeln gekündigt werden. Der 489 bgb jedoch regelt ein sonderkündigungsrecht für kreditnehmer. Kündigen sie weil sie zum beispiel umschulden wollen darf ihr baufinanzierer dann keine vorfälligkeitsentschädigung verlangen.