2 dass nicht nur der auftragnehmer den leistungsumfang anhand des aufmaßes ermitteln sollte sondern dies zusammen mit dem auftraggeber tun sollte nur so lassen sich missverständnisse ausräumen und späterer. 10 bis 13 sowie 107 bis. Bei der abrechnung sind insbesondere vob b 14 und 15 und die zusätzlichen vertragsbedingungen zvb v 215 v i nrn.