Seit dem 01 01 2004 gilt das kündigungsschutzgesetz kschg nur noch für betriebe die regelmäßig mehr als 10 arbeitnehmer beschäftigen vorher galt es für alle betriebe die mehr als 5 arbeitnehmer beschäftigten. Sowie ausführliche informationen über die kündigungsmöglichkeiten bei arbeitnehmern im kleinbetrieb. Sonst kann es für sie als arbeitgeber richtig teuer werden.