Als arbeitgeber kann man mitarbeiter eventuell aufgrund unternehmerischer entscheidungen die zum dauerhaften wegfall von arbeitsplätzen führen nicht mehr weiterbeschäftigen. Seit dem 01 01 2004 gilt das kündigungsschutzgesetz kschg nur noch für betriebe die regelmäßig mehr als 10 arbeitnehmer beschäftigen vorher galt es für alle betriebe die mehr als 5 arbeitnehmer beschäftigten. Die überprüfung der wirksamkeit einer kündigung.