Bei einer betriebsanweisung für den umgang mit einem bestimmten gefahrstoff oder einer gefährlichen zubereitung macht es wenig sinn lediglich die stoffdaten zu nennen oder sich bei der bezeichnung der gefahren und schutzmaßnahmen nur auf die gefahrenhinweise r sätze und sicherheitsratschäge s sätze auf der gefahrstoffkennzeichnung zu. Weiter informationen zu den gesetzlichen grundlagen und der erstellung von betriebsanweisung finden sie hier. Fünf getackerte seiten schnell mal im flur aufzuhängen reicht dafür nicht aus.